Iltis-Forum > Akute technische Probleme/Fehler und deren Lösungen

Zulassung Bombardier

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MacSchreck:
Ich weiß aus den Erzählungen vom Reinhard (iltis01), daß er bei der Zulassung eine Kopie eines VW-Iltis Briefs dabeihatte, da die Zulassungsstelle Schwierigkeiten mit der Umschlüsselung hatte und der VW ja technisch identisch ist.

Gruß

Markus

P.S.: Kopie eines Benziner VW !

Berserker:
Ich bin letztes Jahr mit meinem Bombi Bj.86 zur Vollabnahme.
Tarnlichter dran(funktionsfähig) und keinen Rückfahrscheinwerfer, Herkunftsnachweis und Kaufvertrag dabei.
Ich hab den TÜVler vorher schon "scharf" gemacht und die Abnahme war dann in ner VW-Werkstatt, somit direkter Zugriff auf sämtliche im System vorhandenen Daten.

Lief alles Problemlos ab.

Ist aber hier schonmal irgendwo diskutiert worden, einfach mal die SuFu nutzen.

MfG Armin

chrislb:
[quote MichaelK]
... weil man die Regeln in den Niederlanden plötzlich geändert hat....:-(
[/quote]

Würde mich mal interessieren was sich da geändert hat. Hatte vor zwei Jahren mit meinem belgischen Bombardier keine Schwierigkeiten bei der Vollabnahme (RDW) in NL.
Die belgischen Bombis haben serienmäßig ein Nebelschlußlicht!

Anonymer Teilnehmer:
Hallo Chris
@
[quote chrislb][quote MichaelK]
... weil man die Regeln in den Niederlanden plötzlich geändert hat....:-(
[/quote]

Würde mich mal interessieren was sich da geändert hat. Hatte vor zwei Jahren mit meinem belgischen Bombardier keine Schwierigkeiten bei der Vollabnahme (RDW) in NL.[/quote]

Ganz einfach Chris: das war vor 2 Jahre beim RDW, aber ab August 2010 muss man bei einer "Ïmportkeuring" beim RDW die Teile 1 und 2 vorlegen, hat man diese nicht wird das Fahrzeug nicht geprüft und damit sicherlich nicht Zugelassen (www.rdw.nl). Fakt ist das es schon immer Pflicht war aber , auch in deinen Fall, hat die RDW ausnahmen gemacht
@ Berserker, ich habe das alte Thema zwar gesehen, aber ist immerhin wieder 1,5 Jahre alt.....bei uns hat sich das auch ganz schnell geändert :-(

Also jetzt:  TUV Vollabnahme > Zulassungsstelle (Rotes) Exportkennzeichen beantragen (da sind Teil 1 u. 2 dabei) > nach die RDW

Michael

aixiltis:
Ich habe mich nochmal wegen der Tarnleuchten schlau gemacht, die offizielle Sachlage ist wie folgt:
- nur betriebsbereite und zulässige Beleuchtungseinrichtungen dürfen am Fzg sein
- Tarnleuchten sind keine zul. Beleuchtung im Straßenverkehr
- Tarnleuchten haben kein Prüfzeichen

Somit müssten sie eigentlich abgebaut werden, da sie aber keinem schaden, wird das heute häufig nicht mehr so ernst genommen.

Ich habe noch eine vordere und das Bremslicht rumliegen, wenn sie einer haben möchte, gebe ich sie gerne für kleines Geld ab oder im Tausch gegen eine passende Schaufel für meinen "Belgier".

Gruß aus Aachen

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