Moin zusammen,
ich habe soeben Antwort vom TÜV-Nord Schleswig Holstein auf meine Frage bekommen. Auch wenn die Antwort unbefriedigend ist, möchte ich sie gerne mit Euch teilen:
"Gurtverankerungen müssen den Bestimmungen der StVZO entsprechen. Dazu sind entsprechende Prüfnachweise erforderlich.
Ein nachträgliches Ändern der Gurtbefestigungspunkte (z.B. auf Dreipunktgurt) ist nur möglich, wenn diese Prüfnachweise vorliegen.
Liegen keine Nachweise vor, sind die Prüfungen in unserem Institut für Fahrzeugtechnik (Essen oder Hannover) durchzuführen. Dazu werden auf einem Prüfstand Abreißkräfte in den Verankerungspunkt eingeleitet.
Die Prüfung ist zerstörend.
Aufgrund der zu erwartenden Kosten ist eine Prüfung im Einzelfall nicht sinnvoll."
Mit anderen Worten: Dreipunktgurte hinten mit TÜV-Abnahme wird es im Iltis nicht geben. Schade.
Gruß Christain