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Autor Thema: H-Zulassung mit Golf Sitz  (Gelesen 2675 mal)

Anonymer Teilnehmer

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H-Zulassung mit Golf Sitz
« am: 01. Januar 2011, 11:41 »
Hallo zusammen,

ich werde zu diesem Thema beim suchen leider nicht fündig (Sonstige Sitz threads und FAQs hab ich gelesen!), daher würde mich interessieren, ob jemand Erfahrungen hierzu hat!

Hilfreich wäre auch eine Briefkopie mit dem Eintrag der anderen Sitze!

Danke schonmal

Grüße Dennis

Offline Alexander (G)

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Re: H-Zulassung mit Golf Sitz
« Antwort #1 am: 01. Januar 2011, 12:38 »
Frohes neues,

ich behaupte mal das liegt definitv im Bereich des Ermessensspielraums des jeweiligen Prüfers.
Da helfen dir Erfahrungen und Briefkopien wenig.
Ist auch immer die Frage wie doll das so auffällt?
Grüße, Alexander
www.bullihütte.de

Anonymer Teilnehmer

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Re: H-Zulassung mit Golf Sitz
« Antwort #2 am: 01. Januar 2011, 13:01 »
Ich weiß schon, daß es eine Ermessenssache wird, es gibt fitte Prüfer und eben auch das Gegenteil!

Ich hatte auch schon den Fall bei meinem 61er Lambretta-Roller daß der Prüfer in seinen Katakomben nix zu dem alten Teil gefunden hatte, ich im alle Infos besorgt habe und er alles brav eingetragen hat!

Habe inzwischen auch einen Katalog vom TÜV zur Abnahme nach §23 gefunden,wo drin steht, daß der Umbau von Sitzen des gleichen Herstellers möglich ist, insofern diese optisch nicht zu sehr abweichen!

Ich suche nur noch nach Argumentationshilfen für den Ernstfall! Briefkopie wäre eine, genauso wie das Sicherheitsargument daß die neuen Sitze Kopfstützen haben (ich weiß daß ich die auch nachrüsten könnte.. leider hat meine Kiste keine Originalsitze)

Wenn es noch weitere gibt, bin ich dankbar!

Gruß

Offline Snoop

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Re: H-Zulassung mit Golf Sitz
« Antwort #3 am: 01. Januar 2011, 13:12 »
[quote mustela civilis]

Ich suche nur noch nach Argumentationshilfen für den Ernstfall! Briefkopie wäre eine, genauso wie das Sicherheitsargument daß die neuen Sitze Kopfstützen haben (ich weiß daß ich die auch nachrüsten könnte.. leider hat meine Kiste keine Originalsitze)

Wenn es noch weitere gibt, bin ich dankbar!

Gruß[/quote]

Ich habe das in diesem Jahr auch vor mir.
Meine Argumente:
1. Die Originalsitze sind baugleich mit VW Polo 1
2. Die Originalsitze haben keine Kopfstützen
3. Die Originalsitze haben einen nicht atmungsaktiven "Gummibezug"
4. Da die Sitze ohne weitere Umbaumaßnahmen in den Iltis passen und vom Bauzeitraum in die selbe Epoche fallen, sind sie "H" fähig.

Eine Eintragung ist nicht notwendig.

Anonymer Teilnehmer

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Re: H-Zulassung mit Golf Sitz
« Antwort #4 am: 01. Januar 2011, 21:08 »
Danke Oliver!

Das hört sich gut an, werde das dann mal so versuchen!

Ich werde berichten, wie es mir nächste Woche beim TÜV ergangen ist!

Grüße Dennis

Offline wolle

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Re: H-Zulassung mit Golf Sitz
« Antwort #5 am: 09. Januar 2011, 12:24 »
Also ich habe mit Golf 1 Sitzen die H-Zulassung bekommen!
Gruß
wolle

Offline Wäller

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Re: H-Zulassung mit Golf Sitz
« Antwort #6 am: 10. Januar 2011, 08:33 »
[quote wolle]Also ich habe mit Golf 1 Sitzen die H-Zulassung bekommen![/quote]


Ich auch!
Gruß Dieter

Iltispilot

Offline Beer

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Re: H-Zulassung mit Golf Sitz
« Antwort #7 am: 13. Februar 2011, 18:31 »
[quote mustela civilis]Hallo zusammen,

ich werde zu diesem Thema beim suchen leider nicht fündig (Sonstige Sitz threads und FAQs hab ich gelesen!), daher würde mich interessieren, ob jemand Erfahrungen hierzu hat!

Hilfreich wäre auch eine Briefkopie mit dem Eintrag der anderen Sitze!

Danke schonmal

Grüße Dennis[/quote]

Hallo Dennis,

gerade am Freitag war ich bei unserer Zulassungstelle und habe einmal das Thema H Kennzeichen vorgsprochen.

Ganz deutlich wurde mir gesagt, das die Orginalität des Fahrzeuges in Forderung steht um das H Kennzeichen zu bekommen.

Er erwänte, dass im vergangenen Jahr ein VW Scirocco kein H bekam, da das Fahrzeug in eine Farbe lackiert war aus den 80 er .

Das wars dann.

Es soll aber auch sehr unterschiedlich in den Zulassungsstellen gehanhabt werden.

Wobei für H kennzeichen die Orginalität immer im vordergrund steht.

Gruß Bernd

Offline Lancelot

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Re: H-Zulassung mit Golf Sitz
« Antwort #8 am: 15. Februar 2011, 17:35 »
Hallo Bernd,

danke für die Infos. Was mir jetzt aber nicht ganz einleuchtet:

Weshalb kann die Zulassungsstelle eine Zulassung als "historisch" verweigern, wenn ein Eignungsgutachten von der technischen Prüfstelle vorliegt?

Oder anders gesagt: Das geht die Zulassungsstelle doch gar nichts mehr an, wenn Du ein Gutachten vom TÜV, etc. in der Hand hast, die Dir bestätigt, dass alle technischen Voraussetzungen für "historisch" erfüllt werden?!?!?!

Gruß

Alexander

Offline stefan

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Re: H-Zulassung mit Golf Sitz
« Antwort #9 am: 15. Februar 2011, 17:57 »
.....mein GTÜ Prüfer hatte gar kein Problem mit den Golfsitzen, "die sind doch auch schon so alt" das passt schon.

Offline wolle

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Re: H-Zulassung mit Golf Sitz
« Antwort #10 am: 16. Februar 2011, 17:26 »
TÜV Schreiben Odltimer

Zitat:
Kapitel V: AUSSTATTUNG, ELEKTRIK/BELEUCHTUNG, ZUBEHÖR
 
Ausstattung
onbezüge aus Fell keine Veränderung darstellen und
demnach zulässig sind.
Eine Umrüstung der Innenausstattung auf Kunstleder/Leder oder andere Stoffe ist
möglich. Diese Aussage gilt auch für den Einbau von Sitzen aus späteren Modellen
des gleichen Herstellers, die optisch nicht zu sehr differieren. Der komplette Umbau
anderer Sitze aus anderen Modellen (z.B. Mercedes-Sitze in VW-Bus o.ä.) ist jedoch
nicht zu akzeptieren.
Eine zeitgenössische Umrüstung ist jederzeit möglich (mit Nachweis).
Gruß
wolle

Offline Becksen

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Re: H-Zulassung mit Golf Sitz
« Antwort #11 am: 16. Februar 2011, 17:26 »
Hallo Leute

Habe meinen Iltis BJ 79 so hergerichtet, wie er damals war
Der nette Herr vom TÜV hat mir die Bescheinigung fürs H-Kennzeichen ausgestellt und die Damen und Herren von der Zulassung haben das Auto nie gesehn
Schöne Grüße aus der Oberpfalz
Becksen
VW 183H

Offline chrislb

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Zwischenruf etwas off-topic zu H-Zulassung
« Antwort #12 am: 16. Februar 2011, 19:48 »
Hier mal ein Zwischenruf, nicht ganz off-topic:
Heute bekam ich von der (holländischen) Zulassungsstelle die Mitteilung, dass mein Bombi Iltis ab sofort steuerfrei ist, weil er 25 Jahre alt wurde. Das ist nämlich in Holland so, über 25 Jahre alt = steuerfrei. Diese Regelung läuft allerdings zum Jahresende aus, gilt also nur noch für Fahrzeuge bis einschließlich 1986. Der Finanzminister will sparen.
Ab und zu sind die geizigen Käsköppe doch im Vorteil! Also nix H-Kennzeichen mit Originalitätsstempel oder Saisonzulassung.
Christian (chris-lb)
Dieses Leben ist zu kurz um nur Golf zu fahren ;-))

Offline Schlömer

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Re: Zwischenruf etwas off-topic zu H-Zulassung
« Antwort #13 am: 16. Februar 2011, 22:38 »
moin moin

Da geht den aber einiges an Kfz-Steuer flöten...die ganz alten Autos mit dicken Dieselmotoren (Mercedes) und die Benziner natürlich auch....aber da darf man ja auch Cannabis konsumieren, das gleicht sich wohl wieder aus :D
MfG Schlömer
Die Wirklichkeit interessiert mich nicht, für mich zählt nur, was wahr sein könnte.

Offline www.iltisteile.com

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Re: Zwischenruf etwas off-topic zu H-Zulassung
« Antwort #14 am: 17. Februar 2011, 16:58 »
cannabis darfste hier auch konsumieren, nur besitzen darfstes net...
.. alles an Ersatzteilen und Zubehör für den Iltis...
Tel. 0170 9927739 oder email: info@iltisteile.com