hallo zusammen,
bezüglich der bundeswehrkennzeichen habe ich mich bei der militärischen zulassungsstelle VOR DRUCK erkundigt und die auskunft erhalten das ich die benutzen darf !
eine straftat durch kennzeichenmissbrauch liegt NICHT vor,da diese kennzeichen ausschließlich auf fahrzeugtreffen und damit privatgrundstück und NICHTLOGISCHERWEISE NICHT für den öffendlichen straßenverkehr benutzen darf!
ich gehe davon aus,das das im forum RICHTIGGESTELLT wird !
gruß Y-823449