Iltis-Forum > Akute technische Probleme/Fehler und deren Lösungen
Rückfahrlicht
chrislb:
Alexander,
in NL sind seit kurzem und in B schon länger Nebelschlußleuchten an allen Fahrzeugen vorgeschrieben, in NL sogar an Anhängern.
Insofern ist das doch etwas anders.
Housil:
[quote chrislb]Alexander,
in NL sind seit kurzem und in B schon länger Nebelschlußleuchten an allen Fahrzeugen vorgeschrieben, in NL sogar an Anhängern.
Insofern ist das doch etwas anders.[/quote]
Auch nachträglich?!?!
In D wirken Gesetze niemals rückwirkend...
Habe bei meinem Bombardier auch die NSL durch das Rückfahrlicht ersetzt da ich auch rückwärts in eine dunkle Garage muß
Aber für Dich erscheint mir auch die Kombileuchtenregelung die Beste.
Du solltest nur nicht erwähnen, dass Du sie dringend brauchst ;-)
Snoop:
[quote Housil]
Auch nachträglich?!?!
In D wirken Gesetze niemals rückwirkend...
Habe bei meinem Bombardier auch die NSL durch das Rückfahrlicht ersetzt da ich auch rückwärts in eine dunkle Garage muß
[/quote]
Hi Olli,
in der BRD gilt die Nebelschlussleuchten-Pflicht für alle PKW und Anhänger, die ab dem 01.01.1991 zugelassen wurden und schneller als 60km/h fahren.
(Quelle: Wikipedia)
Dazu zählen zwar nicht unsere Iltise, aber grundsätzlich auch Fahrzeuge die im Ausland ihre Erstzulassung ab dem besagten Datum hatten.
Gerade im Oktober, als mein schweizer Puch (EZ.Schweiz: 07/1991) seine Vollabhnahme bekam, mußte eine NSL nachgerüstet werden...
Alexander (G):
[quote chrislb]in NL sind seit kurzem und in B schon länger Nebelschlußleuchten an allen Fahrzeugen vorgeschrieben, in NL sogar an Anhängern.
Insofern ist das doch etwas anders.[/quote]
Andere Länder, andere Sitten.
Bist du sicher das es keine Baujahrgrenze gibt?
Ansonsten würde ich an deiner Stelle die Lösung von Lancelot nehmen.
Grüße
chrislb:
Danke an alle.
Ich habe jetzt eine gute Sammlung von Vorschlägen/Möglichkeiten.
Ich werde mal sehen, dann denken, dann machen, und dann berichten.
Und das mit der NSL war so:
die war bei der Erstzulassung in Belgien schon vorgeschrieben, und dann gilt das auch in NL. Nachrüstpflichten sind in NL sehr selten, das sieht man als rückwirkende Gesetze, und die sind unzulässig.
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