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Autor Thema: Sicherheitsgurte  (Gelesen 3070 mal)

Anonymer Teilnehmer

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Sicherheitsgurte
« am: 12. Februar 2016, 22:59 »
Frage in die Runde: Welsche Sicherheitsgurte vorne, gibt es alternativ?

Gruß

Balu

Offline Lucky

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Re: Sicherheitsgurte
« Antwort #1 am: 12. Februar 2016, 23:29 »
Hallo Balu,

Ich habe seit ca. einem Jahr Gurte von STEVENS AUTOERSATZTEILE GmbH ( Automatic Sicherheitsgurt - Standard Artikelnr. HSG500x) verbaut. Bis heute kann ich nichts negatives über die Gurte berichten und auch der Preis von damals 62,80 € pro Stück sind meines erachtens vollkommen in Ordnung.

Gruß

Lucky

Anonymer Teilnehmer

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Re: Sicherheitsgurte
« Antwort #2 am: 13. Februar 2016, 07:28 »
Hallo Lucky,


sind die Gurte für diesen Preis mit Gurtpeitsche?

Offline Lucky

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Re: Sicherheitsgurte
« Antwort #3 am: 13. Februar 2016, 10:45 »
Hallo Balu,

Ja die Gurtpeitsche ist dabei. Du kannst sogar die länge aussuchen, schau einfach mal auf deren Homepage. :)

VG Lucky

Anonymer Teilnehmer

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Re: Sicherheitsgurte
« Antwort #4 am: 14. Februar 2016, 09:08 »
Die Lasche zum befestigen an der Sitzschiene ist beim Bombardier länger als bei einer Standart Ausführung. Muss die Lasche diese Länge haben, damit die Gurtführung optimal ist? Bei Panzer Müller ist der original Gurt zu sehen.

Offline Lillifee

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Sicherheitsgurte unterliegen der Bauartgenehmigungspflicht
« Antwort #5 am: 14. Februar 2016, 10:22 »
Hallo Balu,

Bei (Nachrüst-)Sicherheitsgurten handelt es sich um bauartgenehmigungspflichtige Bauteile - Sie müssen folgende Anforderungen erfüllen:

ECE-Regelung Nr. 16 (ECE-R 16): Sicherheitsgurte
ECE-Regelung Nr. 14 (ECE-R 14): Verankerung der Sicherheitsgurte


Kurzer inhaltlicher Überblick der R 16 auf Deutsch: http://www.schroth.com/download/ECE16.pdf

Schau gegebenenfalls auch einmal hier auf S. 23-24: http://www.dvr.de/download2/p2850/2850_0.pdf

-> An Nachrüst-Gurten sollte immer irgendwo ein entsprechender Vermerk angebracht sein, dass sie die ECE-Regelungen erfüllen - Ansonsten "Finger weg". :)-D

Gruß
Lillifee

Anonymer Teilnehmer

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Re: Sicherheitsgurte unterliegen der Bauartgenehmigungspflicht
« Antwort #6 am: 14. Februar 2016, 11:24 »
danke für die ausführliche Info.


Gruß


Balu