* Bei Prüfzeichen mit "Welle" ist (angeblich) auch keine Eintragung notwendig, wobei ich hier nur Aussagen aus Internetforen habe.
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Gruß und Danke
Andy
Hallo Andy,
das stimmt so nicht ganz.
Die Aussagen dazu sind nicht eindeutig.Allg. Information:Bei der Wellenlinie ~~ handelt es sich um ein
ABG Prüfzeichen.
Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG)ABG´s sind nur für bestimmte Modelle gültig, deswegen muss man sich vor dem Kauf eines Teils, welches eine ABG besitzt, genau informieren ob es auch für das entsprechende Auto zugelassen ist.
In den meisten Fällen muss nach Anbringung des entsprechenden Teils (z.B. Scheinwerfer) eine Eintragung in die Papiere vorgenommen werden, sprich: das Auto muss vorher dem TÜV vorgeführt werden.
* Quelle:
http://angela-westphal.de/vwt4/Wissen/abe.htmBestimmte Fahrzeugteile dürfen nur in einer amtlich genehmigten Bauart (ABG Allgemeine Bauartgenehmigung) ausgeführt sein.Derartige Fahrzeugteile dürfen nur angeboten, erworben und verwendet werden, wenn diese mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten ABG-Prüfzeichen (Wellenlinie ~~ mit einem oder zwei Kennbuchstaben und einer Nummer) versehen sind.
D… Sicherheitsglas und Folien zur Aufbringung auf Scheiben
E… Fahrtschreiber
[b]F… Auflaufbremsen und Teile davon[/b]
G… Sicherheitsgurte, Rückhaltevorrichtungen für Kinder
K… lichttechnische Einrichtungen (Scheinwerfer, Leuchten, Warndreiecke)
L… Gleitschutzeinrichtungen
[b]M… Kupplungskugel mit Halterung[/b]
R… Reifen
S… Heizungen
W… Warneinrichtungen mit unterschiedlichen Klängen (Einsatzhorn)
* Quelle:
https://www.code-knacker.de/kraftfahrzeugersatzteile.htmMehr zu:
Fahrzeugteileverordnung - FzTVVerordnung über die Prüfung und Genehmigung der
Bauart von Fahrzeugteilen sowie deren Kennzeichnung
* LINK:

Siehe dazu PDF-Seite 10, Punkt 4
Bei der ABG M4226 wird "vermutlich" auch eine Eintragung notwendig gewesen sein. (M4226 Wird nicht mehr verwendet)
Ich habe auch schob für dich gesucht, ob ich noch irgendwo eine ABG für deine Kupplung auftreiben kann, leider bisher ohne Erfolg.
Siehe zum Vergleich, bezüglich der Eintragungspflicht auch:
ABG ~~ F3226 im VW ILTIS Wikisowie in der Wikipedia zum Thema:
[Anhängerkupplung#Zulassungsbestimmungen]TL;DR (Lange Rede, kurzer Sinn)Du hast genau 2 Möglichkeiten:
Dieser Tipp wurde dir ja schon von anderen Leuten empfohlen.
1) Du sprichts mit einem KFZ-Prüfer deines Vertrauens, ob der diese einträgt. (Vermutlich ohne Unterlagen eher nicht)
2) Du besorgst dir eine neue Kupplung mit den entsprechenden Papieren.
(Die Preise sind ja nun nicht wirklich das Problem)
Ich denke, wir können das Thema hiermit abschließen.
Gruß
Willi
Edit: Nachträge, weitere Gesetzestexte, diverse Formatierungen, Ergänzungen-
(§ 43Abs. 1 StVZO)]Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen-
StVZO § 22a Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile-
Bußgeldtabelle zu § 43 StVZOWiki-Stuff
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Bauartgenehmigung (Wikipedia)