[quote Iltisklempner]Weniger interpretieren und mehr an die Fakten denken..
Fakt ist, das er sich u.U. strafbar macht, wenn er einen entsprechenden Umbau vornimmt, ohne ihn tüven zu lassen - der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass er sich der Steuerhinterziehung strafbar macht, wenn er einen Motor mit Hubraum > Originalhubraum verbaut. Er kann den Motor aber wie eingangs erläutert auch eintragen (dafür müssen gewisse Voraussetzungen, die der freundliche Tüv - Sachverständige sicherlich gern erläutert, erfüllt sein)
Nun zu Deiner Kritik:
Du kennst sicherlich den Satz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"
Und jetzt ohne Interpretationen - JEDER, der Veränderungen an seinem Kfz, die die Verkehsrsicherheit u.U. beeinträchtigen können vornehmen möchte, muss sich darüber informieren, was er zu berücksichtigen hat, bzw. was im Einzelfall die Konsequenzen sein können, sofern er es unterlässt. Der Autor des Artikels, der wiederum Stein des Anstosses der jetzigen Debatte ist, ist eine selbstständige, aber vor allem eigenverantwortlich handelnde Person und kann sich im Zweifelsfall nicht darauf berufen, mal irgendwo, irgendwas gelesen zu haben, sondern hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Handeln konform zum entsprechenden Regelwerk/Gesetz ist. Er KANN also, wie hier in entsprechenden Foren lesen und dann selbst entscheiden, ob er die ihm gelieferten Informationen gebrauchen bzw. umsetzen kann/möchte.
Schlussbemerkung:
Meine persönliche, allerdings nicht maßgebliche Meinung ist: 1. Ein 1,8l Motor ist mit der serienmässigen Gemischaufbereitung ohne all zu grosse Probleme eintragungsfähig (Erfahrungswert) 2. Lässt er den Motor nicht eintragen, wird es solange es nicht zum "worst case" kommt (Du liebst es ja anscheinend die deutsche Sprache mit der englischen kunterbunt zu mischen) niemand bemerken, selbst bei der AU werden die Abgaswerte nicht, oder zumindest nicht nennenswert, von den Werten des Originalmotors abweichen. Eine Untersuchung des Mkb bei der Tüvabnahme bzw. bei der Au ist nach meinen Erfahrungen höchst unwahrscheinlich, da die relevanten Daten wie Fahrgestellnummer, Motorkennbuchstabe o.ä. i.d.R vom letzten Tüv-Bericht bzw. der letzten Au- bescheinigung, oder zB. auch von den angegebenen Daten im Werkstattauftrag übernommen werden.
Meine Meinung ist aber auch:
Im Falle des Falles (meinetwegen schwerer Verkehrsunfall, oder gründliche Untersuchung durch Sachverständige, oder Polizeibeamte) verhält es sich voraussichtlich wie Du und andere Vorredner es prophezeit haben!
Ich denke damit müssten alle Unklarheiten beseitigt sein!?
Schönen Gruss[/quote]
Na, es geht doch

Warum hast Du diesen herrlichen Beitrag nicht von Anfang an geschrieben

Somit wäre das Forum um einen inhaltlich guten Beitrag reicher und Unstimmigkeiten direkt vermieden worden.
So mögen es die User und die Administration.
Danke für die Klarstellung und nichts für ungut,
Gruss,
w.g.