Iltis-Forum > Akute technische Probleme/Fehler und deren Lösungen
Rückfahrleuchte
kpz:
Guten Morgen,
ich muss demnächst zum TÜV eine Vollabnahme machen, jetzt frage ich mich ob ich jetzt eine Rückfahrleuchte brauche oder ob das Fahrzeug so bleiben darf?
Hat damit jemand Erfahrungen?
wgrefe:
[quote kpz]Guten Morgen,
ich muss demnächst zum TÜV eine Vollabnahme machen, jetzt frage ich mich ob ich jetzt eine Rückfahrleuchte brauche oder ob das Fahrzeug so bleiben darf?
Hat damit jemand Erfahrungen?[/quote]
Hallo Neuer (kpz),
nichts für Ungut, hast Du Erfahrung mit der Suchfunktion ?
LINK --> Suchergebnis "Rückfahrscheinwerfer TÜV"
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Schorschi:
Hallo kpz, das Fahrzeug kann so bleiben. Neufahrzeuge benötigen mindestens einen Rückfahrscheinwerfer, Altfahrzeuge müssen nicht verändert werden. Nur, wenn eine Leuchte montiert ist, muss diese auch funktionieren. Und zwar nur dann, wenn der Rückwärtsgang auch eingelegt ist! Eine Pflicht zur Nachrüstung besteht nicht. Wenn Du aber eine montieren möchtest (empfehlenswert beim rückwärtsfahren im dunkeln), nutze einfach die genannte Suchfunktion, es gibt mehrere Möglichkeiten.
Frohe Ostern,
Schorschi
wgrefe:
[quote Schorschi](...) Neufahrzeuge benötigen mindestens einen Rückfahrscheinwerfer, Altfahrzeuge müssen nicht verändert werden. (...)
Frohe Ostern,
Schorschi[/quote]
Hallo Schorschi,
na, da bin ich mir nicht ganz sicher ob man das so global behaupten kann, weil es sich hierbei vermutlich um eine Vollabnahme für EZ handelt.
Anmerkung: Hätte der ursprüngliche Verfasser sich mehr Mühe gegeben und mehr Informationen zu seiner Abnahme geschrieben, müsste man jetzt an dieser Stelle nicht sinnlos Zeit mit Mutmaßungen verbringen.
In einigen Oldtimer-Foren sind solche Meinungsverschiedenheiten recht häufig zu lesen.
Grundsatzdiskussionen gibt es da wohl immer mit unterschiedlichen TÜV Sachverständigen, welche Vollabnahmen äquivalent mit "Neuzulassung/Erstzulassung" setzen.
Der sicherste, billigste und EINFACHSTE Weg ist für den Stefan (kpz), er fährt vorab bei dem TÜV vorbei, der auch die Vollabnahme ausführen wird und klärt solche Fragen vorab mit dem/den Prüfern ab. Ich kann nicht verstehen was es da immer für Berührungsängste gibt ? Die Damen/Herren vom TÜV sind $MENSCHEN aus Fleisch und Blut und geben bereitwillig Auskunft, wenn man(n)/frau sie ordentlich fragt: "Wie hätten sie es den gern...? wie machen wir es denn nun ?"
Bei komplexeren Angelegenheiten sind die auch gern bereit sich auf fundierte, sachliche Diskussionen einzulassen.
Gruss Willi
Abnahme nach (22a StVZO) ?
BAG Pflicht für Rückfahrscheinwerfer (müssen an Fz. mit EZ ab 01.01.87 verwendet werden)
oder Abnahme nach §21 StVZO (Einzelbetriebserlaubnis) ?
Wenn man den Leuten die Fragen stellen nicht immer alles aus der Nase ziehen müsste.
Zumal es sich bei dem User, soweit ich die Zugangsdaten fürs Forum interpretiere, nicht um einen Iltis, sondern um einen Bombardier handelt.
Anonymer Teilnehmer:
Moin,
Willi hat schon Recht, man kann ohne weiteres den Tüv-Sachverständigen seines Vertrauens aufsuchen und Unklarheiten auf diese Weise, nämlich durch simples Nach- oder Erfragen beseitigen. Andererseits ist das Forum ja auch dafür da, um Erfahrungswerte anderer aufzunehmen und sich so vorab schon einmal grob zu informieren. Tüv ist imer etwas heikel, die Prüfer sind sehr unterschiedlich, zumal sie selbst auch immer einen gewissen, persönlichen Ermessensspielraum haben.
Ich hab schon diverse Iltisse durch den Tüv gebracht, so auch einige, die eben keinen Rückfahrscheinwerfer verbaut bzw. NACHGERÜSTET hatten. Probleme deswegen gab es weder beim Tüv (Nord), noch bei der Dekra. Tatsache ist, wie es schon erwähnt wurde, das am Fahrzeug verbaute Teile oder Einrichtungen funktionieren müssen wie z.B. eine nachträglich montierte Nebelschlussleuchte, der besagte Rückfahrscheinwerfer o.ä.
Schönen Gruss
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