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Iltis-Forum => Akute technische Probleme/Fehler und deren Lösungen => Thema gestartet von: Snoop am 28. März 2012, 16:46
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Hallo Zusammen,
der VW Iltis hat neben der normalen Blinker-Kontrollleuchte eine zusätzliche Kontrollleuchte für die Blinker am Anhänger.
Diese soll auch ohne angeschlossenen Anhänger beim Betätigen des Blinkers 1x blinken.
Mir ist heute zufällig aufgefallen, dass diese Leuchte bei meinem Iltis nicht immer beim 1. Blinken 1x mitblinkt.
Sie bleibt ab und zu auch aus, obwohl die Blinker und deren Kontrollleuchte funktionieren.
Ich schätze der Fehler könnte sich im Relais finden...?
Was sind Eure Erfahrungen / Beobachtungen zu diesem Thema?
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Serus Oliver!
Kann dir zu diesem Thema soviel sagen, dass als ich mein Relais getauscht habe, als dieses sich verabschiedet hatte, die Kontrolleuchte des Anhängers wieder normal 1 x anfägnlich mitblinkte.
Liebe Grüße, Gerald!
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..meins blinkt fröhlich mit und gibt mir "einen Ping"
um mit traurig mitzuteilen, dass sein motorloser Kumpel
nicht mit dabei ist.
Aaaber... ich habe das das BW-Testgerät für die Anh-Anschlußdose.
Wenn man die mal an deinen dranhängt, könnte man mal gucken, was
dein Relais dem Anh so mitteilen würde, wenn er denn da wäre.
Vielleicht erschreckt das dein Blinkrelais so, dass es wieder
normal funktioniert. Villeicht hat aber auch ein Witzbold
bei deinem ILTIS nachträglich ein normales, Anhängerloses 24V
Blinkrelais verarbeitet....
Gruß
Uwe(002)
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Vielleicht hat aber auch ein Witzbold
bei deinem ILTIS nachträglich ein normales, Anhängerloses 24V
Blinkrelais verarbeitet....
Gruß
Uwe(002)
Nene,
da ist schon das Richtige drin.
Bin ja auch schon mehrfach mit Anhänger gefahren und da hat es immer mitgeblinkt.
Außerdem, welcher Witzbold sollte sowas machen?
Außer mir hatte nur die BW den Iltis in den Fingern...und kurz der Achim W.
Evtl. ist ja tatsächlich das Relais "müde".
Werde die Tage mal meinen Anhängertester dran hängen und prüfen.
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Hallo Oliver:
Da mir dieses geheime Zusatz-Feature bisher verschwiegen wurde kann ich keine Aussage dazu machen.
Aber ich werde es einmal mit und einmal ohne Anhänger (24V - alles original belgisch) prüfen und dann Bericht erstatten: Wo soll dieses Zusatzlämpchen denn in etwa sein?
(http://wiki.vw-183.de/images/thumb/2/28/Tacho_uegersicht_benziner.jpg/550px-Tacho_uegersicht_benziner.jpg)
Mir ist da offen gesagt noch nie ein zweites aufgefallen - Vielleicht aber auch nur, weil ich nicht darauf geachtet habe: Ich guck' halt beim Fahren meist auf die Straße. ;)
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Lampe Grün 2
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...da fällt mit noch eine Fehlerquelle ein: Birnsche putt !
Oder nur einfach ein wenig oxidiert (OK - nicht bei Snoop).
Denn tut des aanfach net blinke...(hessisch mit leichtem Offenbacher Akzent)
Uwe(002)
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....WIE KANNST DU NUR VERMUTEN DASS BEIM SNOOP EINE BIRNE "OXIDIERT" IST ???????
.....dafür trifft dich 1000% der Blitz beim Sch...en.....:D
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Hallo,
mir ist aufgefallen, dass Lämpchen 2 statt Lämpchen 10 blinkt, wenn die Warnblinkanlage an ist.:S
Grüße aus Münster
Stoffel
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mir ist aufgefallen, dass Lämpchen 2 statt Lämpchen 10 blinkt, wenn die Warnblinkanlage an ist.:S
Wann genau?
Wenn Zündung aus oder an?
Bei Zündung an und Warnblinker sollten alle drei Lampen blinken.
Bei Zündung aus und Warnblinker bin ich mir jetzt nicht so sicher, da müßte ich mal gucken gehen.
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(http://up.picr.de/9975834caq.jpg)
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Das ist bei mir auch so!
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Wenn Zündung aus oder an?
Bei Zündung an und Warnblinker sollten alle drei Lampen blinken.
Bei Zündung aus und Warnblinker bin ich mir jetzt nicht so sicher, da müßte ich mal gucken gehen.
Gerade nachgeschaut:
Sowohl bei Zündung Aus, als auch bei Zündung An blinkt nur
die Zusatzkontrollleuchte für den Anhänger - also ist die Glühleuchte zumindest nicht defekt oder oxidiert.
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Bin gerade noch kurz bei meinem Iltis vorbeigefahren um es zu prüfen:
1. Ja - Auch bei mir wurde an der Stelle "Lampe grün 2" ein Lämpchen verbaut und unter einem großen Klarsicht-Deckel versteckt: Danke für die diversen Hinweise zur Auffindung desselben.
2. Ich kann nun bestätigen:
Ohne angeschlossenen Anhänger zeigt dieses Lämpchen folgendes Verhalten:
der VW Iltis hat neben der normalen Blinker-Kontrollleuchte eine zusätzliche Kontrollleuchte für die Blinker am Anhänger.
Diese soll auch ohne angeschlossenen Anhänger beim Betätigen des Blinkers 1x blinken.
Grüne Lämpchen werden häufig auch einfach überbewertet - Andere sind wesentlicher:
Auf rote/orangene/gelbe Lämpchen sollte man z.B. achten und blaue Lämpchen nicht unbedingt überholen.
;)
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Zur Ergänzung: Ist hinten ein Anhänger angeschlossen blinkt das Lämpchen immer mit.
(Muß jetzt aber erst einmal den Sperrmüll wegfahren ;))
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Bei meinem blinkt es sogar nur auf einer Seite mit obwohl alle Lichter gehen...
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Muß jetzt aber erst einmal den Sperrmüll wegfahren
(http://up.picr.de/10155469nr.jpg)
Fehlt nur noch der Personenbeförderungs-Schein ;).
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Fehlt nur noch der Personenbeförderungs-Schein ;).
Hab ich (http://www.smilies.4-user.de/include/Denken/smilie_denk_49.gif) (http://www.smilies.4-user.de)
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Ich wollte das grundsätzlich einmal wissen deshalb habe ich mich etwas schlau gemacht: Personenbeförderungsschein langt nedd.
Wen's auch interessieren sollte:
§21 Personenbeförderung
(2) Auf der Ladefläche von Lastkraftwagen dürfen nur bis zu 8 Personen mitgenommen werden, wenn sie die Ladung begleiten müssen, auf der Ladefläche zu arbeiten haben oder wenn sie mit dem für ihren Arbeitgeber eingesetzten Fahrzeug zu oder von ihrer Arbeitsstelle befördert werden. Auf der Ladefläche von Anhängern darf niemand mitgenommen werden. Jedoch dürfen auf Anhängern, wenn diese für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, Personen auf geeigneten Sitzgelegenheiten mitgenommen werden. Das Stehen während der Fahrt ist verboten, soweit es nicht zur Begleitung der Ladung oder zur Arbeit auf der Ladefläche erforderlich ist.
§ 46 Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis
(1) Die Straßenverkehrsbehörden können in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen genehmigen
[...]
5a. von dem Verbot der unzulässigen Mitnahme von Personen (§ 21);
[...]
Vom Verbot, Personen auf der Ladefläche oder in Laderäumen mitzunehmen (§ 21 Abs. 2) können für die Dienstbereiche der Bundeswehr, der auf Grund des Nordatlantik-Vertrags errichteten internationalen Hauptquartiere, der Bundespolizei und der Polizei deren Dienststellen, für den Katastrophenschutz die zuständigen Landesbehörden, Ausnahmen genehmigen. Dasselbe gilt für die Vorschrift, daß vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sein oder Schutzhelme getragen werden müssen (§ 21a).
(2) Die zuständigen obersten Landesbehörden oder die nach Landesrecht bestimmten Stellen können von allen Vorschriften dieser Verordnung Ausnahmen für bestimmte Einzelfälle oder allgemein für bestimmte Antragsteller genehmigen.
In dem Zusammenhang ein recht aufschlußreicher Thread: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=51724 (Da diskutiert offensichtlich auch ein Polizist mit)