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Teilemarkt => Suche => Thema gestartet von: Anonymer Teilnehmer am 28. Mai 2013, 08:41
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hallo zusammen,
bezüglich der bundeswehrkennzeichen habe ich mich bei der militärischen zulassungsstelle VOR DRUCK erkundigt und die auskunft erhalten das ich die benutzen darf !
eine straftat durch kennzeichenmissbrauch liegt NICHT vor,da diese kennzeichen ausschließlich auf fahrzeugtreffen und damit privatgrundstück und NICHTLOGISCHERWEISE NICHT für den öffendlichen straßenverkehr benutzen darf!
ich gehe davon aus,das das im forum RICHTIGGESTELLT wird !
gruß Y-823449
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1) Bist DU nicht in der Lage, in der richtigen Rubrik zu schreiben?
A: Scheinbar nicht.
(denn DEIN/DIESES Posting ist kein GESUCH.)
2) Habe ich dir zu dem Thema bereits eine PN geschrieben.
Das Fälschen von Stempeln und/oder deren unzulässige Verwendung, IST EINE STRAFTAT.
Die Co.Admins und ich erachten damit das Thema als BEENDET!
Gruß
Willi