Datum: 11. Januar 2011 10:37
Hallo Tobias,
Danke für Deine Tipps!
Ein paar Anmerkungen und Fragen hätte ich aber noch:
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ist ja viel geschrieben worden, meine aber das verkompliziert doch alles
Stellt die Zulassung von Hängern mit NATO-Ösen in Verbindung mit Zugfahrzeugen mit Klauenkupplungen egal wo in Deutschland also überhaupt kein Problem dar?
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bezogen auf südhessen:
Oder doch?
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5.zum tüv, am besten mit mustergutachten (dann geht das vermessen schneller)
Genau das möchte ich: Vorab dem TÜV-Prüfer "zum Einlesen" geeignete Unterlagen zukommen lassen - Und erst DANN zur eigentlichen Begutachtung vorfahren. Und am Besten wäre dabei, die Unterlagen stimmen möglichst exakt mit den Vehikeln überein, mit denen man dann anschließend vorfährt.
-> Könntest Du einmal zum Vergleich einen "südhessischen" Anhänger-Schein hier reinstellen?
(Mich interessiert insbesondere: Sind "Deine" auch auf einen bestimmten Kupplungstyp beschränkt? Und falls ja: Auf welchen?)
Und verstehe das bitte nicht falsch:
Ich glaube nämlich auch nicht, dass man selbst bei einer Polizeikontrolle Probleme bekommt, wenn der Anhänger in Verbindung mit einer RU zugelassen ist und tatsächlich an einer RUwg gefahren wird (oder umgekehrt).
Nur: Wenn einmal (was ich nicht hoffen will) etwas passieren sollte - Dann können solche Details unter Umständen im Nachgang ganz böse Folgen haben.
P.S.: Das Gutachten, welches ich oben reingestellt habe, war meines Wissens für einen Anhänger für einen Munga -> Da passt das meines Erachtens mit dem Kupplungstyp RU.