Technikfragen / Hilfestellung - Bitte die Regeln beachten! (Öffentlich!)
Re: Gutachen KBA RUwg-Kupplung
geschrieben von:
Lephysio
Datum: 17. Januar 2011 16:12
Hallo Volker,
war kein Problem. Das Schreiben hatte ich schon auf dem PC als Datei. Ich hatte auch gedacht das es um eine Umschreibung auf selbstätig-schließende Hakenkupplung handelte. Es steht aber auf Seite 3, letzter Abschnitt das die RUwg K0D als nicht selbstätig-schließende Hakenkupplung den Erfordernissen der STVZO sowie der Verordnung über die Prüfung und Kennzeichnung bauartgenehmingungspflichtiger Fahrzeugteile und Technischen Anforderungen an Fahrzeugteilen bei der Bauartprüfung nach §22a STVZO entspricht. Falls dem nicht so wäre, hätte sie ja auch keine Prüfnummer auf der Plakette stehen. Somit sollte also einem Eintrag nichts im Wege stehen.
Falls Du noch Fragen oder Schwiederigkeiten haben solltest, dann melde Dich einfach.
LG, Michael