Wenn also jemand von irgendeinem x_beliebigen Teilehändler Stoßdämpfer für den VW-Iltis gekauft hat,
...
wurde beschi..en, weil diese Firma nie Dämpfer für den Iltis gebaut, bzw. freigegeben hat.
Derjenige sollte sich ggf. an den Teilehändler wenden und um Ersatz (ggf. Schadensersatz) bitten.
Mit freundlichem Gruß
Moment mal, jetzt aber mal langsam.
Zum einen, wenn ein Stoßdämpfer mechanisch paßt und von seiner Funktion einen guten Job macht, dann wäre mir das persönlich mal völlig egal.
Zum anderen bin ich mir auch gar nicht sicher ob man einen Stoßdämpfer überhaupt eine Freigabe benötigt. Ich habe zumindest noch nie ein Freigabepapier für einen Stoßdämpfer gesehen. Ausgenommen bei Gewindefahrwerken, dann gehört der Dämpfer aber auch zum Fahrwerk.
Kleines Beispiel noch aus der Syncroszene:
Es gibt Gasdruckstoßdämpfer von Old Man Emu für den Syncro. Auf den Dämpfern selber steht aber unter dem OME-Aufkleber Monroe. Wenn man bei Monroe anfragt bekommt man aber auch die Aussage das sie diesen Dämpfer nicht herstellen.
Noch Fragen?
Hallo Alexander,
mal abgesehen davon, das persönliche Meinungen ja nun mal keine allgemeingültige Aussagen sind...
Ich habe gerade mal mit einem alten Bekannten gesprochen. Dieser Bekannte ist KFZ-Sachverständiger. (Wird u.a auch bei Unfällen zum Erstellen von Gutachten heran gezogen)
Vom Grundsatz her ist es so.
Alles was relevant für das Fahrzeug und für die Fahrsicherheit ist, wurde irgendwann mal geprüft. Hersteller <---> Gutachten <---> KBA <---> Betriebserlaubnis.
Der Fahrzeughersteller baut natürlich nicht alle Teile selbst.
Z.B lässt er die Stoßdämpfer bei der Firma Xy nach seinen Vorgaben fertigen.
Oder die Bremstrommeln bei der Firma Y, ebenfalls nach den Vorgaben des Fahrzeugherstellers.
Firma X und Y stehen gegenüber dem Hersteller dafür gerade, das die Teile den Anforderungen des Fahrzeugherstellers entsprechen. Der Hersteller wiederum gegenüber dem Besitzer, dass das Fahrzeug den Vorgaben des KBA entspricht.
Wenn jetzt ein weiterer Teilehersteller XYZ alternative Ersatzteile herstellt für das Fahrzeug, muß dieser Nachweisen (können), dass die Teile den Vorgaben des Herstellers entsprechen, bzw. technisch den original Teilen gleichwertig sind. Dafür wird der Hersteller ein Gutachten in der Schublade haben.
Das sind dann z.B. die Bremsscheiben, die man im Zubehörladen für das Fahrzeug XYZ kaufen kann.
Der Hersteller steht also dafür gerade, dass die Scheiben bei dem Fahrzeug verbaut werden dürfen. (Dieser erteilt also formlos die Freigabe für dieses Fahrzeug)
Handelt es sich um genehmigungspflichtige Änderungen, welche zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen würden, muß das Fahrzeug ggf. einer Einzelabnahme zugeführt werden. (Eintragungspflichtige Änderungen) Dazu wird der Hersteller dieser Teile ebenfalls die nötigen technischen Dokumente, oder Gutachten zur Verfügung stellen, so dass der Prüfer das nachvollziehen und genehmigen kann.
Dann gibt es noch den Fall ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis)
Da wird nur eine Massenprüfung durchgeführt und festgestellt, dass das alles keine Auswirkung auf die Fahrsicherheit hat. Z.B Heckspoiler, Seitenverkleidungen, Sonnenschutzfolien,....
Kommen wir wieder zurück zu den Dämpfern.
Da kann der Ersatzteilhändler (als Zwischenhändler) die Dämpfer von der Firma xyz beziehen, das ist vollkommen egal, solange
ER, also dieser Händler eine Freigabebescheinigung für der VW-Iltis ausgibt. ER muss also ein Gutachten in Auftrag geben, wonach diese Dämpfer den Vorgaben des Fahrzeugherstellers entsprechen.
ER, der Teilehändler kann sich natürlich auch bei seinem Zulieferer diese Bestätigung einholen, d.h. er holt sich die Bestätigung vom Hersteller, dass diese Teile den Vorgaben des Fahrzeugherstellers entsprechen.
Das heißt nicht, dass der Hersteller dir eine Freigabe in die Hand drücken muss, aber wenn du diese Freigabe verlangst, sollte er dir nachweisen können, das die Teile, die er verkauft, technisch abgenommen sind für dieses Fahrzeug.
Man geht ja auch nicht im Zubehörladen und verlangt das technische Gutachten, dass diese Bremsscheiben für das Fahrzeug zugelassen sind. Im Zweifelsfall (bei einem Schaden) liesse sich diese Beweiskette (Gutachten) aber erbringen.
Fazit: Bei relevanten Teilen, dazu gehören u.a Bremstrommeln, Spurstangen, Stoßdämpfer, sonstige relevante Fahrwerksteile,... wird sich im Bedarfsfalle irgendwo der technische Nachweis erbringen lassen, dass diese Teile verbaut werden durften.
Wenn der Hersteller dieser Teile diesen Nachweis nicht erbringt, kann der Zwischenhändler diesen Nachweis auch in Auftrag geben. (Kostet richtig eckig Geld)
Nur noch zur Vollständigkeit.
Mein Bekannter hatte mir an einem Beispiel geschildert - da ging es um eine kleine Firma, die Umbausätze zur Drosselung der Leistung für ein Motorrad herstellt -
Der Umbausatz (Materialkosten ein paar Cent) kostet richtig Geld, weil das Gutachten für diesen Umbausatz so teuer ist. Das muss die Firma natürlich auf die Teile umlegen.
In unserem Fall hat sich die Firma, die diese Dämpfer herstellt, die Kosten gespart und erteilt keine Freigabe für den VW-Iltis. (D.h. seitens der Firma gibt es keinen amtlichen Nachweis darüber, dass ihre Dämpfer den Vorgaben des Herstellers (VW) entsprechen.
Es steht natürlich dem Zwischenhändler frei, diesen Nachweis zu erbringen. (Was aber angesichts der hohen Kosten für solch einen Nachweis nicht geschehen wird)
Damit hat der Käufer nur das "gute" Wort des Händlers, dass das schon so ok ist.
Was auch durchaus der Fall sein kann !
Rechtlich aber ist das ganz klar nicht belegt.Nicht mehr und nicht weniger wollte ich damit zum Ausdruck bringen.