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Autor Thema: Scheinwerfer  (Gelesen 2393 mal)

Offline Kanko I

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Scheinwerfer
« am: 20. September 2008, 20:20 »
Ich hab da noch eine Frage.
Die Scheinwerfer haben einen Schirm vor der Birne,die vom Polo aber nicht.
Warum haben die 24V Birnen:75W/70W?
Ich schraube ja schon lange an Autos.
Das ist aber der erste mit 24V.
Der SAN Iltis

Offline Snoop

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Re: Scheinwerfer
« Antwort #1 am: 20. September 2008, 20:28 »
Hi,

es gibt die Scheinwerfer in 2 Ausführungen:
Bilux Version ohne Schirm vor der Glühlampe und ohne Leuchtweitenregulierung.
H4 Version mit Schirm vor der Glühlampe und mit Leuchtweitenregulierung.

Alle 24 Volt H4 Glühlampen haben diesen Wert 70W/75W - also völlig OK!

Offline wgrefe

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Re: Scheinwerfer
« Antwort #2 am: 21. September 2008, 02:23 »
[quote Kanko I]...
Warum haben die 24V Birnen:75W/70W?
[/quote]

Diese Erklärung hingt zwar etwas, aber vereinfacht gesagt:

Randbemerkung: Watt -> Leistung

Du kannst bei 24 Volt und gleichem Amperewert die doppelte Leistung erbringen gegenüber 12 Volt. Die Lampen können also beruhigt eine höhere Leistung haben, ohne dass die Kabelquerschnitte übermäßig belastet werden. Genauere Auskünfte kann dir bestimmt z.B. der Jürgen Borrmann darüber geben.

Gruss,

Willi

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Offline www.iltisteile.com

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Re: Scheinwerfer
« Antwort #3 am: 21. September 2008, 13:08 »
es gibt sogar noch mehr ausführungen
auch von div. herstellern

auch die leuchtweitenregulierung ist zB beim bombardier oft nicht angebracht

am besten finde ich die h4 bosch m. LWR
die haben keine kappe drinne, bessere verarbeitung und laufen mit 130W lampen hervorragend
.. alles an Ersatzteilen und Zubehör für den Iltis...
Tel. 0170 9927739 oder email: info@iltisteile.com

Offline Sirko

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Re: Scheinwerfer
« Antwort #4 am: 22. September 2008, 19:26 »
die haben keine kappe drinne, bessere verarbeitung und laufen mit 130W lampen hervorragend


Nur bevor noch einer Probleme bekommt: Es ist zwar gängige Praxis aber nicht zulässig, im öffentlichen Straßenverkehr stärkere Birnen (mit höherer Wattzahl) in die Scheinwerfer einzubauen.

Das Fahrzeug verliert, wenn es so betrieben wird, nicht nur seine Zulassung, sondern ggfs. auch den Versicherungsschutz (wie bei vielen anderen Umbauten auch ...)

Ich will hier auch keine Grundsatzdiskusssion vom Zaune brechen von wegen Sinn oder Unsinn. Wo kein Kläger, da auch kein Richter ...

Nur ich denke, man sollte dies wissen, bevor man solche Spielereien einbaut.

Für eine gute "legale" Lichtausbeute empfehle ich auch die hier schon beschriebenen Bosch-Scheinwerfereinsätze sowie die Osram Truckstar Lampen (gibt es in 24 Volt passend).

Grüße
Sirko

Offline wgrefe

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Re: Scheinwerfer - Rechtlicher Hinweis -
« Antwort #5 am: 22. September 2008, 23:40 »
[quote Sirko]
die haben keine kappe drinne, bessere verarbeitung und laufen mit 130W lampen hervorragend


Nur bevor noch einer Probleme bekommt: Es ist zwar gängige Praxis aber nicht zulässig, im öffentlichen Straßenverkehr stärkere Birnen (mit höherer Wattzahl) in die Scheinwerfer einzubauen.

Das Fahrzeug verliert, wenn es so betrieben wird, nicht nur seine Zulassung, sondern ggfs. auch den Versicherungsschutz (wie bei vielen anderen Umbauten auch ...)

Ich will hier auch keine Grundsatzdiskusssion vom Zaune brechen von wegen Sinn oder Unsinn. Wo kein Kläger, da auch kein Richter ...

Nur ich denke, man sollte dies wissen, bevor man solche Spielereien einbaut.

Für eine gute "legale" Lichtausbeute empfehle ich auch die hier schon beschriebenen Bosch-Scheinwerfereinsätze sowie die Osram Truckstar Lampen (gibt es in 24 Volt passend).

Grüße
Sirko[/quote]

Hallo Sirko,

Dein Hinweis ist vollkommen OK an dieser Stelle und keinesfalls überflüssig.

Jeder sollte halt informiert darüber sein ob er wegen solcher 'Spielereien' eine Teilschuld oder gar den Versicherungsschutz ganz verliert, sofern es zu einem Unfall kommt. Von den Nachteilen im Bezug auf strafrechtliche Konsequenzen mal ganz abgesehen.

Gruss,

Willi

[itn] Forenadministration(at)VW-183.de

Offline schleitaucher

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Re: Scheinwerfer - Rechtlicher Hinweis -
« Antwort #6 am: 23. September 2008, 18:30 »
[quote wgrefe]
Hallo Sirko,

Dein Hinweis ist vollkommen OK an dieser Stelle und keinesfalls überflüssig.

Jeder sollte halt informiert darüber sein ob er wegen solcher 'Spielereien' eine Teilschuld oder gar den Versicherungsschutz ganz verliert, sofern es zu einem Unfall kommt. Von den Nachteilen im Bezug auf strafrechtliche Konsequenzen mal ganz abgesehen.

Gruss,

Willi[/quote]


Ja, genau. Und denkt auch daran, die G3-Halterungen abzubauen und den Tarnlichtkreis zu deaktivieren, weil das ist auch nicht zulässig. Und Kraftstoffreserve außerhalb des Fahrzeugs zu transportieren auch nicht. Und Vor dem Losfahren die Bremsleuchten kontrollieren und beim Abbiegen über die Schulter schauen. Und nicht vergessen, die taktischen Zeichen überzumalen, sonst wird man festgenommen, weil man möglicherweise die innere Sicherheit gefährdet. Und das Fahrtenbuch nicht knicken bitte und wieder neben dem Babypuderdöschen ablegen.

Viel spaß noch beim Gartenzwerge-Aufstellen und Iltis rosa anmalen.
Danke für die Tipps für mich Iltis-Anfänger, aber ansonsten hab ich ne andere Wellenlänge offensichtlich und hier noch Fragen zu stellen, trau ich mich eh nicht mehr.

Ich verabschiede mich dann mal aus dem Forum.

Offline Schlömer

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Re: Scheinwerfer - Rechtlicher Hinweis -
« Antwort #7 am: 23. September 2008, 20:30 »
[quote schleitaucher][quote wgrefe]
Hallo Sirko,

Dein Hinweis ist vollkommen OK an dieser Stelle und keinesfalls überflüssig.

Jeder sollte halt informiert darüber sein ob er wegen solcher 'Spielereien' eine Teilschuld oder gar den Versicherungsschutz ganz verliert, sofern es zu einem Unfall kommt. Von den Nachteilen im Bezug auf strafrechtliche Konsequenzen mal ganz abgesehen.

Gruss,

Willi[/quote]


Ja, genau. Und denkt auch daran, die G3-Halterungen abzubauen und den Tarnlichtkreis zu deaktivieren, weil das ist auch nicht zulässig. Und Kraftstoffreserve außerhalb des Fahrzeugs zu transportieren auch nicht. Und Vor dem Losfahren die Bremsleuchten kontrollieren und beim Abbiegen über die Schulter schauen. Und nicht vergessen, die taktischen Zeichen überzumalen, sonst wird man festgenommen, weil man möglicherweise die innere Sicherheit gefährdet. Und das Fahrtenbuch nicht knicken bitte und wieder neben dem Babypuderdöschen ablegen.

Viel spaß noch beim Gartenzwerge-Aufstellen und Iltis rosa anmalen.
Danke für die Tipps für mich Iltis-Anfänger, aber ansonsten hab ich ne andere Wellenlänge offensichtlich und hier noch Fragen zu stellen, trau ich mich eh nicht mehr.

Ich verabschiede mich dann mal aus dem Forum.[/quote]

eeyyyyy !!!! bleib doch hier !   nur weil wir hier mal über Rechtlichesachen reden?  Das ist schon wichtig, bei einem Unfall wo richtig Schaden entsteht will die Versicherung sich natürlich davor drücken und als erstes kommt sowieso ein Sachverständiger und wenn der sowas sieht.... wenn durch die zu hellen  nicht regulierbaren Scheinwerfern der Gegenverkehr geblendet wurde... tja...
MfG Schlömer
Die Wirklichkeit interessiert mich nicht, für mich zählt nur, was wahr sein könnte.

Offline Kanko I

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Re: Scheinwerfer - Rechtlicher Hinweis -
« Antwort #8 am: 24. September 2008, 15:48 »
Ich glaube das wir alle alt genug sind,das es sachen gibt,die man nicht in der STVO machen "soll".
Es gibt aber sachen in der STVO, da schüttelt man nur den Kopf.

Das mit dem Resevekanister habe ich auch nicht gewußt.
Der SAN Iltis