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Autor Thema: Getriebe neu oder überholt ?  (Gelesen 1880 mal)

Offline frogger

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Getriebe neu oder überholt ?
« am: 12. August 2013, 22:26 »
Moinsen liebe Gemeinde,

Bei mir stellt sich aus aktuellem Anlass die Frage nach der Anschaffung eines "neuen" Differentialgetriebes. Nun meine Frage: wie erkennt man eigentlich, ob es sich um ein neues (wohl sehr seltenes, aber ein einschlägig bekannter und hier wohl gesperrter Händler bietet das in seinem Shop für teuer Geld an) oder generalüberholtes Differential handelt ? Für letztere gibt es ja einen Aufkleber, soweit ich mich entsinne, aber wenn der fehlt und der Lack schön neu schwarz aussieht, muss das innen ja noch lange nicht neu sein. Wie kann man das von außen erkennen, wenn überhaupt ? Macht es eigentlich Sinn, die Mehrkosten für ein angeblich neues zu investieren, wenn bei den werksüberholten ja auch alle verschlissenen Teile erneuert sein sollten ? Was meint Ihr dazu ??? Danke euch schon mal.

Gruß frogger

Offline iltisjg74

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Re: Getriebe neu oder überholt ?
« Antwort #1 am: 22. August 2013, 15:56 »
holen,
einbauen,
fahren,
hören,
wenn funzt dann Ok....
wenn nicht funzt, dann:
nicht mehr fahren,
ausbauen,
bringen (damit meine ich, brings dem Händler zurück und lass dir ein anderes geben)

Gruß

Offline wgrefe

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Re: Getriebe neu oder überholt ?
« Antwort #2 am: 23. August 2013, 00:32 »
Zitat von: frogger

(...) Macht es eigentlich Sinn, die Mehrkosten für ein angeblich neues zu investieren, wenn bei den werksüberholten ja auch alle verschlissenen Teile erneuert sein sollten ? Was meint Ihr dazu ??? Danke euch schon mal.

Gruß frogger


Meine persönliche Meinung.

Die Mehrkosten rechnen sich nicht.

Die Gewährleistung sollte, ob nagelneu oder werksüberholt, in beiden Fällen die gleiche sein.

Die Gewährleistung solltest Du dir natürlich -am besten schriftlich- geben lassen.

Sollte das nicht der Fall sein, so würde ich es mir schwer überlege, ob ich nicht Abstand von dem Kauf nehmen würde.

Grundsatz:
Ein Getriebe, welches fachgerecht von einer Firma überholt wurde, ist "nahezu" als neuwertig anzusehen. (Verschleißteile werden erneuert) Auch wenn Bauteile noch innerhalb der zulässigen Toleranz liegen, werden diese erneuert, wenn die Werte nahe der unteren Toleranzgrenze liegen.

Gruss
Willi

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Offline wgrefe

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Re: Getriebe neu oder überholt ?
« Antwort #3 am: 23. August 2013, 00:36 »
Zitat von: iltisjg74

holen,
einbauen,
fahren,
hören,
wenn funzt dann Ok....
wenn nicht funzt, dann:
nicht mehr fahren,
ausbauen,
bringen (damit meine ich, brings dem Händler zurück und lass dir ein anderes geben)

Gruß


Ohne jetzt hier ein Bashing zu beginnen, könnte das bei "diesem Händler" auch schnell zu reinem Wunschdenken werden.

Positiv für das Image "dieses Händlers" wenn ich mich irre.

Ich irre mich gern!

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Offline Rübezahl

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Re: Getriebe neu oder überholt ?
« Antwort #4 am: 23. August 2013, 16:00 »
Wie bekloppt ist das den
Getriebe beim Händler holen EINBAUEN und wenn es nicht geht ausbauen und wieder zurück bringen?

Dem Händler würde ich ich doch die Ohren abreißen!

Entweder er garantiert das es geht oder nicht.
Wieso zu Fuß gehen, ich hab doch 4 gesunde Reifen!

Offline Housil

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Re: Getriebe neu oder überholt ?
« Antwort #5 am: 23. August 2013, 16:26 »
Zitat

Die Gewährleistung sollte, ob nagelneu oder werksüberholt, in beiden Fällen die gleiche sein.

Die Gewährleistung solltest Du dir natürlich -am besten schriftlich- geben lassen.


Nur mal so Grundsätzlich und ohne das jetzt zu arg OT gehen zu lassen:

Die Gewährleitung ist im BGB explizit gesetzlich geregelt, deswegen heißt sie auch so:"gesetzliche Gewährleistung". Diese muß von gewerblichen Verkäufern gegeben werden ob er/sie will oder nicht und kann (nur) bei Gebrauchtfahrzeugen von 2 auf ein Jahr verringert werden. Ein Privatmann muß die auch inital erst Mal geben, kann sie aber ausschließen. (Das ist der Quatsch den man immer unter den Ebay Auktion liest das (angeblich) nach neuem EU-Recht blablabla...)

Etwas anderes ist die Garantie. Garantie ist eine freiwillige Leistung i.d.R: des Herstellers und da kann drinstehen was und wie der Hersteller das will. Diese kann am Hoftor des Verkäufers enden wenn er soviel Vertrauen in die Qualität seiner Arbeit hat.
Gruß
Olli

Offline HG Kluge

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Re: Getriebe neu oder überholt ?
« Antwort #6 am: 23. August 2013, 20:37 »
Hallo zusammen,

irgendwie geht es hier doch um "Getriebe neu oder überholt" und nicht um Gewährleistung und der Gleichen. Wenn ich demnächst mal eine Frage habe, werde ich mir Gedanken machen wie das ausgeht.

Viele Grüße
Joachim

Offline wgrefe

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Re: Getriebe neu oder überholt ?
« Antwort #7 am: 23. August 2013, 20:53 »
Zitat von: Housil

Zitat

Die Gewährleistung sollte, ob nagelneu oder werksüberholt, in beiden Fällen die gleiche sein.

Die Gewährleistung solltest Du dir natürlich -am besten schriftlich- geben lassen.


Nur mal so Grundsätzlich und ohne das jetzt zu arg OT gehen zu lassen:

Die Gewährleitung ist im BGB explizit gesetzlich geregelt, deswegen heißt sie auch so:"gesetzliche Gewährleistung". Diese muß von gewerblichen Verkäufern gegeben werden ob er/sie will oder nicht und kann (nur) bei Gebrauchtfahrzeugen von 2 auf ein Jahr verringert werden. Ein Privatmann muß die auch inital erst Mal geben, kann sie aber ausschließen. (Das ist der Quatsch den man immer unter den Ebay Auktion liest das (angeblich) nach neuem EU-Recht blablabla...)

Etwas anderes ist die Garantie. Garantie ist eine freiwillige Leistung i.d.R: des Herstellers und da kann drinstehen was und wie der Hersteller das will. Diese kann am Hoftor des Verkäufers enden wenn er soviel Vertrauen in die Qualität seiner Arbeit hat.


Darum habe ich ja auch von Gewährleistung und nicht von Garantie geschrieben.

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Offline wgrefe

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Re: Getriebe neu oder überholt ?
« Antwort #8 am: 23. August 2013, 21:01 »
Zitat von: "HG Kluge"

Hallo zusammen,

irgendwie geht es hier doch um "Getriebe neu oder überholt" und nicht um Gewährleistung und der Gleichen. Wenn ich demnächst mal eine Frage habe, werde ich mir Gedanken machen wie das ausgeht.

Viele Grüße
Joachim


Hallo Joachim,

wo bitte wurde diese Frage denn nicht beantwortet ?

Wir/Ich haben dem Kollegen nur geraten, das, was in einem anderen Beitrag geschrieben wurde:
Zitat

wenn funzt dann Ok....
wenn nicht funzt, dann:
nicht mehr fahren,
ausbauen,
bringen (damit meine ich, brings dem Händler zurück und lass dir ein anderes geben)


nicht zu sehr auf die leichte Schulter zu nehmen.

Dieser "spez." Händler -ohne hier jetzt noch weiter abzudriften- ist für seine "spez." Art mit anderen Menschen zu kommunizieren und umzugehen bekannt.

Ich glaube, wir können das jetzt an dieser Stelle auch beenden.

MfG
Willi

[itn] Forenadministration(at)VW-183.de

Offline frogger

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Re: Getriebe neu oder überholt ?
« Antwort #9 am: 26. August 2013, 22:28 »
Danke euch für eure Einschätzungen. Daraus ergeben sich für mich zwei Dinge: überholt reicht und schon den Geldbeutel und es gibt auch andere Bezugsquellen :)

Gruß frogger