Iltis-Forum > Akute technische Probleme/Fehler und deren Lösungen

Motorenumbau

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stefan:
....wobei die HAFTPFLICHT dann auch nicht mehr zahlt weil das Kfz ja gar nicht das
Versicherte Kfz ist ! (keine Betriebserlaubnis,abweichende KW etc !)


Gruß
Stefan

PS und wie schnell man eher unschuldig da rein geraten kann wird Dir der Tobi gerne erzählen.

Sirko:
Na, Motorkennbuchstaben kann theoretisch jeder durchschnittlich begabte Ordnungshüter bei einer beliebigen Verkehrskontrolle schnell mal kontrollieren ...

Das das Kfz dann die Zulassung verliert ist auch klar. Bei der Haftung der Haftpflichtversicherung ist es da glaube ich schon etwas komplizierter. Ich meine ich habe da schon mal ein Urteil gelesen, dass darauf abgestellt hat, ob der unzulässige Umbau für den Unfall ursächlich war.

Fakt ist, dass man einen anderen Motor in einer normalen Iltis-Umgebung nicht sofort erkennt (es sei denn der Kontrolleur weiß, wo normal der Kühlwasseranschluss am Kopf sitzt). Aber die Motornummer bringt alles schnell ans Licht. Und die zu ändern wäre Urkundenfälschung und damit ein Straftatbestand.

Grüße
Sirko

Anonymer Teilnehmer:
Vielleicht solltest Du mal aufmerksam lesen, was ich geschrieben habe. In meinem Beitrag ist zu lesen, dass ich davon ausgehe, das ihm sicherlich klar sein dürfte was passiert, wenn jemand so einen Umbau vornimmt, ohne selbigen "tüven" zu lassen - damit ist jedem, der gradeaus denken kann klar, das ohne Abe, Tüv-Abnahme etc. die Betriebserlaubnis, sowie der Versicherungsschutz erlischt.

Schönen Gruss

wgrefe:
[quote Iltisklempner]Hallo,

es kommt ja immer drauf an, was man möchte bzw. selber für notwendig hält. Du kannst also schon die von Dir genannten Motoren verbauen. Wie es sich mit Teilen, die nicht getüvt sind verhält, ist Dir sicherlich klar, aber wenn Du damit leben kannst, dann fahr den Wagen doch einfach so. Die andere Möglichkeit wäre den Motor mit der Gemischaufbereitung vom Seriennotor zu fahren - ich denke dann ist es kein Problem den Motor eingetragen zu bekommen. Lässt Du ihn nicht eintragen, wird allerdings wohl auch niemand dahinterkommen, das es nicht der Originalmotor ist.

Schönen Gruss[/quote]


[quote wgrefe]
--- Zitat ---
...
Lässt Du ihn nicht eintragen, wird allerdings wohl auch niemand dahinterkommen, das es nicht der Originalmotor ist....
--- Ende Zitat ---



Rede/schreibe nicht so einen Mist und verleite Niemanden so einen unbedachten Fehler zu begehen !

Wenn das Fahrzeug in einen Unfall mit größeren Ausmassen verwickelt wird, wird ein vernünftiger Gutachter dem Staatsanwalt schon erklären, dass das nicht der originale Motor ist/war.

Du glaubst gar nicht was dass für Erbsenzähler werden können wenn es darum geht, jemanden als Schuldigen oder Mitverschuldiger in die (Pflicht-/)Haftpflicht zu nehmen.[/quote]


[quote Iltisklempner]Vielleicht solltest Du mal aufmerksam lesen, was ich geschrieben habe. In meinem Beitrag ist zu lesen, dass ich davon ausgehe, das ihm sicherlich klar sein dürfte was passiert, wenn jemand so einen Umbau vornimmt, ohne selbigen "tüven" zu lassen - damit ist jedem, der gradeaus denken kann klar, das ohne Abe, Tüv-Abnahme etc. die Betriebserlaubnis, sowie der Versicherungsschutz erlischt.

Schönen Gruss[/quote]


Ebenfalls schönen Gruss,

Ich habe nicht kritisiert das Du NICHT vor den Gefahren gewarnt hast, sondern das Du im nächsten Satz hingehst und bemerkst: Sinngemäß" Ich hab zwar angemerkt, dass das strafbar sein kann, aber wenn es gut gemacht ist, wird es wohl kaum einer bemerken"

[quote Iltisklempner]Vielleicht solltest Du mal aufmerksam lesen, was ich geschrieben habe....[/quote]



Dazu kann ich nur sagen:

--- Code: ---
START

 LESEN()
 DENKEN()
 INTERPRETIEREN()
 
 while(UNKLARHEITEN)
 {
   NACHFRAGEN()
   LESEN()
   DENKEN()
   INTERPRETIEREN())
 
   if(KEIN_BOCK_ZU_VERSTEHEN)
   {
     die()
   }
 
 }
 
 if(exists("Wunsch sich zu äußern"))
 {
   AUSSAGE_KONSTRUIEREN()
   AUSSAGE_PRÜFEN()
 
   if(AUSSAGE_ERSCHEINT_SINNVOLL)
   {
     AÜßERN()
   }
   else
   {
     goto "START";
   }
 }
 else
 {
   SILENCE()
 }

--- Ende Code ---

Anonymer Teilnehmer:
Weniger interpretieren und mehr an die Fakten denken..

Fakt ist, das er sich u.U. strafbar macht, wenn er einen entsprechenden Umbau vornimmt, ohne ihn tüven zu lassen - der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass er sich der Steuerhinterziehung strafbar macht, wenn er einen Motor mit Hubraum > Originalhubraum verbaut. Er kann den Motor aber wie eingangs erläutert auch eintragen (dafür müssen gewisse Voraussetzungen, die der freundliche Tüv - Sachverständige sicherlich gern erläutert, erfüllt sein)

Nun zu Deiner Kritik:

Du kennst sicherlich den Satz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"
Und jetzt ohne Interpretationen - JEDER, der Veränderungen an seinem Kfz, die die Verkehsrsicherheit u.U. beeinträchtigen können vornehmen möchte, muss sich darüber informieren, was er zu berücksichtigen hat, bzw. was im Einzelfall die Konsequenzen sein können, sofern er es unterlässt. Der Autor des Artikels, der wiederum Stein des Anstosses der jetzigen Debatte ist, ist eine selbstständige, aber vor allem eigenverantwortlich handelnde Person und kann sich im Zweifelsfall nicht darauf berufen, mal irgendwo, irgendwas gelesen zu haben, sondern hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Handeln konform zum entsprechenden Regelwerk/Gesetz ist. Er KANN also, wie hier in entsprechenden Foren lesen und dann selbst entscheiden, ob er die ihm gelieferten Informationen gebrauchen bzw. umsetzen kann/möchte.

Schlussbemerkung:

Meine persönliche, allerdings nicht maßgebliche Meinung ist: 1. Ein 1,8l Motor ist mit der serienmässigen Gemischaufbereitung ohne all zu grosse Probleme eintragungsfähig (Erfahrungswert) 2. Lässt er den Motor nicht eintragen, wird es solange es nicht zum "worst case" kommt (Du liebst es ja anscheinend die deutsche Sprache mit der englischen kunterbunt zu mischen) niemand bemerken, selbst bei der AU werden die Abgaswerte nicht, oder zumindest nicht nennenswert, von den Werten des Originalmotors abweichen. Eine Untersuchung des Mkb bei der Tüvabnahme bzw. bei der Au ist nach meinen Erfahrungen höchst unwahrscheinlich, da die relevanten Daten wie Fahrgestellnummer, Motorkennbuchstabe o.ä. i.d.R vom letzten Tüv-Bericht bzw. der letzten Au- bescheinigung, oder zB. auch von den angegebenen Daten im Werkstattauftrag übernommen werden.

Meine Meinung ist aber auch:

Im Falle des Falles (meinetwegen schwerer Verkehrsunfall, oder gründliche Untersuchung durch Sachverständige, oder Polizeibeamte) verhält es sich voraussichtlich wie Du und andere Vorredner es prophezeit haben!

Ich denke damit müssten alle Unklarheiten beseitigt sein!?

Schönen Gruss

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