Hallo!
Das Gewinde ist ein M16x1,5 ... also Feingewinde. Normgerechtes Anzugsmoment sogar 340 Nm.
Wenn man jetzt knapp 300Nm anzieht sollte bei Festigkeitsklasse 10.9 so schnell nichts abreißen.
Gab im anderen Forum schonmal nen Beitrag dazu daß die Belgier sogar angeblich ein regelmäßiges Nachziehen der Schrauben in die Fristenarbeit aufgenommen hätten.
Gruß
Nordmann
1) Angeblich
2) Regelmäßiges Nachziehen
Das wirft 3 Fragen auf:
1) "Angeblich" ist Glaubenssache. Wo bleiben die Belege?
2) Wenn regelmäßig nachgezogen werden soll/muss, kann die Erhöhung des Anzugsmomentes wohl nicht den gewünschten Erfolg gehabt haben. (Sofern das überhaupt erfolgt ist)
3) Sollte das Nachziehen die Folge davon sein, dass man festgestellt hat, dass das Anzugsmoment nicht erhöht werden konnte, ohne die Verbindung zu überlasten?
Zu der Tabelle:
Richtig, laut Tabelle ist bei M16x1.5 (10.9) für eine Vorspannkraft von 116N 340Nm nötig und zulässig.
Das sagt aber längst nichts über den Belastungsfall dieser Verbindung aus.
Solange auf diese Verbindung keine weiteren Kräfte ausser die erzeugte Klemmkraft wirkt, wäre das ja ok. (Kraftschlüssige Verbindung)
Ist das aber der Fall ?
Es geht mir nicht um Haarspalterei, sondern etwas muss begründbar sein oder zumindest durch eine andere verlässliche Quelle belegbar sein.
Der Konstrukteur bei VW hat sich diese 120Nm nicht aus den Fingern gesaugt oder erwürfelt. Oft legt man Erfahrungswerte zugrunde und prüft nach, ob man sich im sicheren Bereich bewegt. Ist das Ergebnis positiv, ist alles klar. Ist es negativ, muss man konstruktiv nachbessern. Stellen sich später Mängel heraus , die man zuvor nicht berücksichtigt hat - z.B. das Verschieben der Blattfedern - kann man ggf. prüfen ob die Erhöhung der Klemmkraft durch einen erhöhten Abzugsdrehmoment erreicht werden kann und sich die zusätzliche Belastung auf diese Verbindung im unkritischen Bereich befindet. Um das zu Prüfen, müssen aber alle Kräfte berücksichtigt werden, die auf diese Verbindung einwirken. Wenn bei Bombardier später das Problem aufgetreten ist, dass sich die Federpakete häufig verschoben haben und ein Konstrukteur die Erhöhung des Abzugsdrehmomentes überprüft hat, spricht gewiss nichts dagegen. Denen sollte man schon vertrauen können. Man sollte aber nicht auf den Rat irgendeines daher gelaufenen "...." hören, wenn dieser seine Behauptung nicht nachweislich begründen kann.
Ich hätte bestimmt nichts einzuwenden gehabt, wenn jemand daher kommt und sagt:" Die können laut VW/Bombardier auch mit 3xxNm angezogen werden"
Wenn aber jemand nur einfach etwas in den Raum wirft und schreibt: "Die können auch mit 3xxNm angezogen werden" dann bohre ich nach!
Die Tabelle allein sagt daher noch gar nichts aus.
Gruss
Willi